*) Die Beitragsgruppen 2 und 3 gelten nur bei gemeinsamem Haushalt.
Der Vorstand hat das Recht, auf Grund eines begründeten schriftlichen Antrages Beitragsermäßigung zu gewähren.
Die Beiträge sind halbjährlich bis zum 15. Februar und bis zum 15. August zu entrichten. In Ausnahmefällen können auch andere Zahlungsfristen gewählt werden. Der in der obigen Tabelle genannte Jahresbeitrag „ermäßigt“ gilt nur dann, wenn der Gesamtbeitrag bis Ende Februar bei uns eingegangen ist.
Für diesen Beitrag können Sie beliebig oft und in mehreren Abteilungen Sport betreiben, soweit dort sportlich und organisatorisch noch freie Kapazitäten vorhanden sind.
Für besonders ausgeschriebene und als solche gekennzeichnete Kurse werden vom Vorstand zusätzliche Gebühren in Abstimmung mit den Kursleitern festgesetzt.
Die Mitgliedschaft dauert wenigstens ein Jahr. Erst danach kann nach Vereinssatzung § 5.2 die Mitgliedschaft schriftlich zum 30. Juni oder 31. Dezember gekündigt werden.
Übrigens: Sie können bei uns jederzeit einsteigen oder Ihre Abteilung wechseln, da unser Sportangebot das ganze Jahr für Sie offen ist.
Um Ihnen die Terminüberwachung und dem Verein Verwaltungskosten zu ersparen, bitten wir Sie, uns eine - von Ihnen jederzeit widerrufbare - Einzugermächtigung zu erteilen. Dann werden die fälligen Beiträge vom RTV gemäß Ihrem Wunsch halbjährlich oder jährlich von Ihrem Konto abgebucht.
Der Vorstand |